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Wie sieht es mit dem Mitführen von Pfeffersprays in anderen Ländern aus?
Innerhalb der Benelux-Staaten (Belgien, Holland, Luxemburg) und im Norden Europas wird Pfefferspray ganz klar als Waffe eingestuft. Das bedeutet, dass man die weder besitzen, mitführen oder einsetzen darf.
- Deutschland: Es
sind nur Produkte mit dem Hinweis "TIERABWEHRSPRAY"
erlaubt
- Italien und Finnland: Der
Besitz ist legal, es wird jedoch eine polizeiliche Genehmigung
benötigt
- Portugal: Erlaubnis
seitens der Polizei erforderlich
- Spanien: Nur
Produkte mit weniger als 5% OC dürfen mitgeführt und
eingesetzt werden
- Frankreich und Lettland: Erst
ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt
- Österreich, Serbien: Darf
ohne Einschränkungen verkauft und eingesetzt werden
- Tschechische Republik und
Polen: Erwerb frei, darf ausschliesslich zur Selbstverteidigung
eingesetzt werden
Es ist in diesen Ländern
generell verboten, Pfeffersprays zu einer öffentlichen Veranstaltung
mitzunehmen
Generell ist es vor einer
Reise stets sinnvoll, sich über die im Ziel-Land geltenden Bestimmungen
zu informieren.
Gesetze können sich ändern, nicht nur deshalb gilt für
die obIgen Angaben: OHNE GEWÄHR
!
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