Die Erwerbs-Bedingungen für den (noch freien) Erwerb
Wir brauchen für JEDEN Verkauf die folgenden Dokumente:
(Bei Online-Erwerb der Bestellung beilegen (Kopie genügt) oder mailen)

Einen amtlichen Personal-Ausweis (CH-ID beide Seiten, CH-Pass, CH-C-Ausweis)
und eines der folgenden Dokumente:
- Kopie Zentralstrafregister-Auszug (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate)
- Kopie Waffenerwerbschein
(Ausstellungsdatum nicht älter als 2 Jahre)
- Kopie Ausnahmebewilligung (Ausstellungsdatum nicht älter als 2 Jahre)
- Kopie aktueller Schweizer Jagdpass
- Kopie aktueller Schweizer Waffentragschein


Auszug aus dem Zentralstrafregister: (Download des Formulares)

(Für den Erwerb musst Du 18 Jahre alt, Schweizer Bürger oder Ausländer mit Schweizer C-Ausweis sein.
Kein Verkauf an Bürger der folgenden Staaten:
BR Jugoslawien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien)
Exportbestimmungen beachten!

Schweizer Ordonnanz-Repetiergewehre
(vetterli, K11, Langgewehr G1896/11, K31 etc.)
 Standardgewehre und Sportgewehre
mit einem Repetiersystem, für die in der Schweiz
übliche Militärmunition (.223 + 7.5x55) oder für Sportkalibermunition
Jagdwaffen
Nach der CH-Jagdgesetzgebung für die Jagd zugelassen:
Schrotwaffen & Kipplaufwaffen
Jagdwaffen
Nach der CH-Jagdgesetzgebung für die Jagd zugelassen:
KK-Repetierer
Jagdwaffen
Nach der CH-Jagdgesetzgebung für die Jagd zugelassen:
Repetier-Gewehre
  Sportgewehre
Für nationale und internationale Wettbewerbe des jagdsportlichen Schiessens
zugelassen

Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern

Einschüssige Signalpistolen
Mehrschüssige Signalpistolen
Einschüssige Kaninchentöter
Druckluft- und CO2-Waffen
Mündungsenergie von mindestens 7.5 Joule, oder welche mit
echten Waffen verwechselt werden können
Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen
Die aufgrund ihres Aussehens mit echten Waffen verwechselt werden können