Schengen Bullshit!

Magazine für Zentralfeuer-Halbautomaten grösser als 10 Schuss (z.B. Stgw 90 + AR15) und
Magazine für Zentralfeuer-Pistolen grösser als 20 Schuss

Verkauf der o.e. Magazine nur noch gegen Vorlage eines gültigen Schweizer Ausweises (ID, Pass oder C-Ausweis) sowie eines der folgenden Dokumente:

  • WES der zugehörigen Waffe, ausgestellt vor 15. August 2019 oder Ausnahmebewilligung "klein" Sportschütze/Sammler der zugehörigen Waffe
  • Persönliches Dienstbüchlein - Seite mit Namen und Seite mit Waffennummer der entsprechenden Waffe
  • Besitzbestätigung, ausgestellt vom kantonalen Waffenbüro auf die entsprechende Waffe
    Diese Dokumente können uns als Kopie vorgelegt oder per Post oder e-mail geschickt werden.

    Kurz erklärt:
    Warst du VOR dem 15.08.2019 bereits im Besitz eines Zentralfeuer-Halbautomaten (> 10rds) der einer Zentralfeuer-Pistole mit grossem Magazin (>20rds) dann kannst du auch in Zukunft ohne Restriktion noch grosse Magazine kaufen. WES der entsprechenden Waffe oder Besitzbestätigung vorausgesetzt.

Magazine für Langwaffen
Magazine für Kurzwaffen
SIG
Beretta
Heckler & Koch
CZ
AR 15 / M4
Glock
AR 10 etc .308 Win
Heckler & Koch
AK47 / AK74 Kalaschnikow
Ruger
B&T TSP-TP9-ACP-USW / Steyr SPP-TMP
SIG Sauer
Hämmerli TAC R1 (Colt / Umarex M4/M16)
SIG P210
Tippmann Arms
Stoeger
Steyr AUG
Walther
U.S. M14 / U.S. M1
IMI / IWI Desert Eagle
Ruger
1911er
IMI UZI
Parabellum Pistolen (CH + DE)
Magazine für Flinten
 
Trommelmagazine
 
W+F Bern K31 + K11
Diverse Magazine
Diverse Magazine
 
Magazinhalter für Gewehr-Magazine
Magazinhalter für Pistolen-Magazine
Ladehilfen für Gewehr-Magazine
Ladehilfen für Pistolen-Magazine
Magazinkoppler