|
Taktisches Schaftsysteme für
Pistolen
(Noch) frei erwerbbar
Für den Erwerb
dieser Schaftsysteme wird keine Bewilligung benötigt.
Bitte beachte die Rechtslage beim
Zusammenbau mit einer Pistole:
Wenn Du Deine Waffe VOR dem 15.08.2019 erworben hast,
brauchst Du keine Bewilligung.
Wenn Du Deine Pistole NACH dem 15. August 2019 erworben hast,
änderst Du den waffenrechtlichen
Status Deiner Waffe. Sie wird dann als verbotene Waffe klassifiziert,
und Du müsstest eine
kantonale
Ausnahmebewilligung
ABk Sammler oder ABk Sportschütze
beantragen
|