Für den Erwerb dieser Schaftsysteme wird kein Waffenerwerbsschein (WES) benötigt. Bedingung: Die Waffe welche im System eingesetzt wird wurde VOR dem 15.08.2019 erworben!
Wenn Du Deine Kurzwaffe nach dem 15. August 2019 erworben hast und Deine Kurzwaffe mit einem Schaftsystem benützen
möchtest,
müsstest
Du eine kantonale
Ausnahmebewilligung (Klein Sammler) beantragen