Bedingungen für den Waffenerwerb
gegen WES*
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Waffenerwerbschein ist nötig für:
Alle mehrschüssige Pistolen (mit Magazin maximal 20 Schuss
(egal ob Klein- oder
Grosskaliber), Revolver,
KK-Pistolen + Revolver (.22LR + .22 Magnum),
KK-Halbautomaten (.22LR
+ .22 Magnum), Unterhebel-Repetierer, Pumpflinten, Repetiergewehre mit Klappschaft,
Ausländische Militär-Repetiergewehre,
Zentralfeuer-Halbautomaten
(mit Magazin maximal 10 Schuss und schiessbare Länge über 60cm)
Zentralfeuer-Halbautomaten
mit Magazin über 10 Schuss und schiessbare Länge
unter 60cm (z.B. B&T APC, CZ EVO) benötigen die Ausnahmebewilligung
"KLEIN" Sammler
KK-Halbautomaten (.22LR
+ .22 Magnum)
mit Magazin über 10 Schuss und schiessbare Länge unter 60cm (z.B. Colt M4, H&K 416, GSG 5 mit Einschubschaft) benötigen die Ausnahmebewilligung "KLEIN" Sammler
Zentralfeuer-Halbautomaten
mit Magazin über 10 Schuss und
schiessbare Länge über 60cm (z.B.
SIG PE90, AR15, AK47) benötigen
die Ausnahmebewilligung "KLEIN" Schütze
/ Sportschiessen
Abgeänderte Vollautomaten (auch die Ex-Armee Waffen SIG Stgw57, Stgw90) benötigen eine Ausnahmebewilligung
klein Schütze / Sportschiessen oder Ausnahmebewilligung klein Sammler
Generelles
3 Artikel
können innert 6 Monaten pro Waffenerwerbschein (WES) beim gleichen
Veräusserer erworben werden.
(Die Artikel müssen
gleichzeitig erworben werden, Du kannst also nicht die erste im Januar, die
zweite im Mai usw. kaufen....)
Das heisst nicht das Du alle 3 Artikel welche dir
bewilligt wurden kaufen musst, beim Erst-Kauf wird aber der WES durch uns abgeschlossen.
Der WES muss zum Zeitpunkt des
Verkaufes / Übergabe der Artikel gültig sein.
Beim Gesuch also die Anzahl und die Grundbegriffe:
- Feuerwaffe(n)
- oder Waffenbestandteile
eintragen.
BEISPIEL:
Wenn Du nicht alle bewilligten Waffen oder Teile innert der Geltungsdauer
kaufst, musst
Du den WES zurückgeben. Du kannst Deinen WES (innerhalb der Gültigkeitsdauer)
für 3 Monate verlängern lassen (Kosten: 10.-)
Bedingungen für den Waffenerwerbschein
1.
Einen Auszug aus dem Zentralstrafregister anfordern -> Am schnellsten geht's in der Post, 20.- bezahlen + Ausweis zeigen
2. Den Auszug (wenn er von Bern zurück gekommen ist) zusammen mit dem ausgefüllten &
unterschriebenen
Gesuch um Ausstellung eines Waffenerwerbscheines -> Download
und einer Kopie eines amtlichen Ausweises (CH-ID, CH Pass oder CH C-Ausweis)
der jeweilige Behörde abgeben:
Im Kanton Zürich: Wohnortgemeinde oder Gemeindepolizei
Stadt Zürich: Stadtpolizei Zürich
Im
Kanton Aargau: Polizeikommando Aarau
Übrige Schweiz: Wohnortgemeinde,
Gemeindepolizei oder jeweilige Behörde
Ausländische
Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (CH Ausweis B) haben dem Gesuch
die Bestätigung nachArtikel 12 Absatz 3 des Gesetzes
beizulegen.
Sie
erhalten den Waffenerwerbsschein bei der zuständigen Behörde des Kantons, in dem
sie die Waffe
oder das Waffenbestandteil erwerben.
Sie müssen der Behörde eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder ihres Heimatstaates vorlegen, wonach sie zum Erwerb einer Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind.