Verkaufsbedingungen für freie Waffen & Munition
für
Schweizer Bürger
oder
Ausländer*
mit Schweizer C-Ausweis:

Wichtig:
Falls Du uns noch nicht als Kunde bekannt bist
(d.h. Du hast noch nie Munition, Geschosse, Zündhütchen, Pulver oder Waffen bei uns gekauft)
bitte die folgenden Dokumente mitbringen (bei Abholung), der Bestellung beilegen (Kopie genügt), mailen oder faxen:

Einen amtlichen Personal-Ausweis (CH-ID, CH-Pass oder CH C-Ausweis)
und
einen Zentralstrafregister-Auszug (nicht älter als 3 Monate)

oder (an Stelle des
Zentralstrafregister-Auszuges)
Kopie eines Waffenerwerbscheines (nicht älter als 2 Jahre)
oder
Kopie eines aktuellen Schweizer Jagdpasses
oder
Kopie eines aktuellen Schweizer Waffentragscheines
oder
Kopie eines europäischen Feuerwaffenpasses

Download Formular Zentralstrafregister


Diese Bedingungen gelten natürlich auch bei Abholung im Detailhandel.


Verkaufsbedingungen für freie Waffen & Munition
für
Kunden mit Wohnsitz im Ausland / Versandhandel:

Falls Du in Deinem Wohn-Land keine Berechtigung zum Kauf von Waffen oder Munition hast, ist es unmöglich,
diese Artikel in der Schweiz zu erwerben !


Für den Erwerb
(gilt für ALLE Schusswaffen) benötigen wir von Dir:
- Kopie einer Einfuhrbewilligung aus Deinem Land
oder
- Bestätigung der zuständigen Behörde, dass der Import für Dich erlaubt ist

Du erhältst die Lieferung nach Bezahlung innert maximal 14 Tagen steuerfrei (Ab Warenwert 250.- ziehen wir 8% Schweizer MwSt am Verkaufspreis ab) per Post. Du musst die Waren bei einem Postzollamt oder bei der sonstigen zuständigen Behörde gegen Vorweisung Deiner Erwerbsberechtigung abholen und verzollen.
Wichtig: Wir besorgen für 75.- die rechtmäßige Ausfuhr.
Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der Erwerb über Postversand der unkomplizierteste und schnellste Weg ist.

Für die Einfuhr in dein Land bist Du selbst verantwortlich. Kein Versand von Pulver und Zündhütchen ins Ausland.
Wir exportieren alles nach Wunsch. Den Erhalt der bestellten Waren können wir jedoch nicht garantieren.



Schweizer Waffengesetz & Verordnung:
* Bis auf weiteres keine Waffen, Munition & Waffenbestandteile an Bürger aus den folgenden Staaten:

BR Jugoslawien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina,Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien

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© 1998-2012 by Rolf W. Schaufelberger, Gun Factory
Last Update: 17 Januar, 2012